Eine Betreuerin führt ein Beratungsgespräch mit einem Gast und ihrem Sohn an einem Tisch. KI-generiertes Bild.

Beratung & Finanzierung

Was die Pflegekasse übernimmt, was dazukommt und wie der Antrag läuft. Wir füllen ihn mit Ihnen aus, kostenfrei und unverbindlich.

Am Geld scheitert es selten

An den Formularen schon. Viele wissen seit Monaten, dass es so nicht weitergeht, und stellen den Antrag trotzdem nicht, weil sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen.

Deshalb ist Beratung bei uns der erste Schritt: Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall greift, welche Unterlagen die Kasse braucht, und füllen die Anträge mit Ihnen aus.

Euro-Beträge nennen wir hier bewusst nicht: die gesetzlichen Sätze werden regelmäßig angepasst. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir im Gespräch mit Ihnen durch.

Eine Betreuerin unterstützt einen Gast an einem Tisch freundlich beim Durchsehen von Unterlagen. KI-generiertes Bild.

Der Weg durch den Papierkram: Unterlagen ordnen sich, der Antrag wird ausgefüllt und geht an die Pflegekasse, die Bewilligung kommt zurück.

Eine Ablage für die Post an die PflegekasseAn die Pflegekasse Der Pflegegrad-BescheidPflegegrad-Bescheid Der aktuelle MedikamentenplanMedikamentenplan Der AusweisAusweis Die Karte der PflegekassePflegekasse Die Bewilligung kommt zurückBewilligung Der Antrag auf TagespflegeAntragauf Tagespflege Der Umschlag an die Pflegekasse Ein Stift

Am Anfang steht ein Gespräch, bei uns im Haus oder am Telefon. Wir klären, was gebraucht wird und was die Kasse dazu sagt.

Dann sortieren wir, welche Unterlagen die Kasse wirklich braucht, und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Die Anträge füllen wir mit Ihnen aus, Feld für Feld.

Die Kasse entscheidet. Sie übernimmt die Kosten in Höhe Ihres Pflegegrades. Ihr Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.

Beratung kostenfrei und unverbindlich

Wer zahlt was

Liebe Gäste, liebe Angehörige,

häufig besteht die Sorge, dass der Besuch einer Tagespflege vom monatlichen Pflegegeld abgezogen wird. Das ist nicht der Fall.

Für die Tagespflege gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 einen zusätzlichen Leistungsanspruch für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Dieser steht zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Das Pflegegeld wird durch die Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrags insbesondere die pflegebedingten Aufwendungen sowie die notwendige Beförderung zur und von der Tagespflege.

Selbst zu tragen sind grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten.

Hierfür kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Bei Fragen zu den Kosten oder dazu, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gerne persönlich.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Den Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 1, jeden Monat, er wird aber nur gezahlt, wenn man ihn abruft, und verfällt sonst am Ende des Übertragungszeitraums. Einsetzen lässt er sich unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Eigenanteil bei Unterkunft und Verpflegung. Bei Pflegegrad 1, wenn es den Anspruch auf Tagespflege noch nicht gibt, kann er für die Tagespflege selbst genutzt werden.

Ausgezahlt wird er nicht bar: Die Kasse erstattet gegen Rechnung. Die Abrechnung bereiten wir so auf, dass die Kasse sie ohne Rückfragen akzeptiert.

Was wir Ihnen abnehmen

Den Papierkram: Wir sehen die Formulare jede Woche, Sie vielleicht zum ersten Mal.

  • Antrag auf Tagespflege bei der Pflegekasse, mit den richtigen Anlagen.
  • Abrechnung über § 45b, so aufbereitet, dass die Kasse sie akzeptiert.
Infoflyer der NOAH Tagespflege im Holzaufsteller auf einem Tisch.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Die Fragen, die wir fast jede Woche hören. Wenn Ihre nicht dabei ist: 0209 947 771 26.

Nein. Ab Pflegegrad 2 ist die Tagespflege ein zusätzlicher Anspruch. Das Pflegegeld bzw. die ambulanten Pflegesachleistungen werden dadurch nicht gekürzt. Selbst zu tragen sind grundsätzlich nur Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten.

Nichts. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.

Das ist einfacher, als viele denken: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst für einen Hausbesuch an. Damit Sie sich gut vorbereitet fühlen, sagen wir Ihnen gern vorher, worauf es bei diesem Termin ankommt: vor allem, offen zu erzählen, wie ein schlechter Tag aussieht, nicht ein guter.

Mit vorhandenem Pflegegrad meistens zwei bis vier Wochen, abhängig davon, ob ein Platz an Ihren Wunschtagen frei ist. Ohne Pflegegrad dauert es länger, weil das Begutachtungsverfahren dazwischenliegt. Ein Probetag geht in beiden Fällen sofort.

Den Pflegegrad-Bescheid, falls vorhanden, dazu den aktuellen Medikamentenplan, den Ausweis und die Karte der Pflegekasse. Wenn etwas fehlt, kommen Sie trotzdem: Vieles lässt sich nachreichen.

Kostenfreie Beratung

Bringen Sie mit, was Sie haben, und fragen Sie alles. Das Gespräch kostet nichts, verpflichtet zu nichts, und am Ende wissen Sie, welche Bausteine greifen und was tatsächlich an Eigenanteil bleibt.

  • Sie finden unsTheodorstraße 15
    45889 Gelsenkirchen-Bismarck
  • GeöffnetMontag bis Freitag, 08:00–16:00 Uhr