Liebe Gäste, liebe Angehörige,
häufig besteht die Sorge, dass der Besuch einer Tagespflege vom monatlichen Pflegegeld abgezogen wird. Das ist nicht der Fall.
Für die Tagespflege gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 einen zusätzlichen Leistungsanspruch für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Dieser steht zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Das Pflegegeld wird durch die Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Höchstbetrags insbesondere die pflegebedingten Aufwendungen sowie die notwendige Beförderung zur und von der Tagespflege.
Selbst zu tragen sind grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten.
Hierfür kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Bei Fragen zu den Kosten oder dazu, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gerne persönlich.
